1. Der Bezirksverband ist eine Vereinigung von Gartenfreunden.
2. Er ist konfessionell und parteipolitisch neutral.
3. Der Bezirksverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenverordnung und des Kleingartenrechtes nach § 2 Bundeskleingartengesetz, insbesondere durch die Förderung aller Maßnahmen, die der Bevölkerung zur Gesunderhaltung und Erziehung zur Naturverbundenheit dienen.
Um diesen Zweck zu erreichen, stellt sich der Bezirksverband folgende Aufgaben:
a) Grünanlagen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, gemeinsam mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange zu schaffen und zu erhalten.
b) Der Bezirksverband fördert das Interesse seiner Mitgliedervereine zur sinnvoll orientierten ökologischen Nutzung des Bodens.
c) Der Bezirksverband stellt sich die Aufgabe im Rahmen seiner Möglichkeiten Fachvorträge und Beratungen durchzuführen, die die Mitglieder zu einer gesunden, naturverbundenen Freizeitgestaltung, zur Landschaftspflege, Gartenkultur, Pflanzenkunde und zur Erhaltung und Pflege des öffentlichen Grüns anregen.
d) Die Jugend zur Naturverbundenheit zu erziehen und die Jugendarbeit in den Jugendgruppen sowie die Deutsche Schreberjugend im Verbandsgebiet zu fördern soweit deren jeweilige Satzungen den Zielen der Gesamtorganisation entsprechen.
e) Zur Verbesserung der Umwelt Wettbewerbe auf dem Gebiet des Kleingartenwesens durchzuführen.
f) Das Kleingartenwesen durch Bildung von neuen Ortsvereinen zu förder